Aktuelle Ausschreibungen im LEADER-Gebiet "Vinschgau" 2023-2027

1. Aufruf zur Einreichung von Projektideen 18.03.2024 - 05.04.2024


Allgemeine Dokumente Antragstellung an die LAG-Vinschgau

In diesem Abschnitt werden die Unterlagen angeführt, welche in Bezug auf die Einreichung von Projekten in allen Untermaßnahmen erforderlich bzw. zu beachten sind. 

LEADER AKTION SRD01 – landwirtschaftliche produktive Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe

Die Aktion zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe auf dem Markt zu verbessern und ihre Rentabilität zu steigern, während gleichzeitig ihre klimatischen und ökologischen Leistungen verbessert werden. 

Diese Ziele werden durch die Verbesserung der Betriebsstrukturen, die Steigerung der Produktivität und die Anpassung der Kosten- und Einkommensstruktur der Betriebe verfolgt. 

In diesem Zusammenhang werden Investitionen, einschließlich kollektiver Investitionen, im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Produktionszyklus der Betriebe gefördert, die das spezifische Ziel verfolgen:           

  • Verbesserung der Produkteigenschaften und Differenzierung der Produktion auf der Grundlage der Markterfordernisse;

Begünstigte:

Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben, sei es in Form von Konsortien, Genossenschaften oder ähnliche, welche in der Produktion, Vermarktung und Entwicklung von Erzeugnissen laut Anhang I des Vertrags tätig sind mit Ausnahme von landw. Betrieben, die ausschließlich in der Forstwirtschaft und der Aquakultur tätig sind.

Dokumente:

Aktion LEADER SRD03 -  Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe zur Diversifizierung in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten

Die Aktion zielt darauf ab, Investitionen für Aktivitäten zur Unternehmensdiversifizierung zu fördern, die das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten fördern und auch zur Verbesserung des territorialen Gleichgewichts sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht beitragen.

Die Aktion verfolgt durch die Unterstützung von Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten das Ziel, zur Einkommenssteigerung landwirtschaftlicher Familien beizutragen sowie die Attraktivität ländlicher Gebiete zu verbessern und gleichzeitig dem Trend entgegenzuwirken zu ihrer Entvölkerung.

Begünstigten:

Einzelne Landwirte oder assoziierte Landwirte im Sinne von Artikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit Ausnahme von Landwirten, die ausschließlich in der Forstwirtschaft und Aquakultur tätig sind.

Besondere Bedingungen für die Förderungswürdigkeit der Begünstigten:

Als Landwirt gilt ein Landwirt, der eine der folgenden Tätigkeiten ausübt

  • Landbewirtschaftung,
  • Tierhaltung und damit verbundene Tätigkeiten (APIA-Registrierung und/oder Handelskammer)

Dokumente:

Aktion LEADER SRD07 - Investitionen in die sozio-ökonomische Entwicklung des ländlichen Raums

Investitionen im ländlichen Raum sind nicht nur für die ländliche Bevölkerung wichtig, sondern für die Gesellschaft als Ganzes. Menschen, die in ländlichen Gebieten leben, sollten die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen, die in städtischen Gebieten leben. Gleichzeitig nutzt aber auch die städtische Bevölkerung die grundlegenden ländlichen Dienstleistungen, z.B. wenn sie in den Urlaub fährt oder ihre Freizeit verbringt.

Die Unterstützung zielt auf die sozio-ökonomische Entwicklung der ländlichen Gebiete durch Investitionen in den Bau, die Anpassung und/oder den Ausbau von Basisinfrastrukturen ab, die den (landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen) Unternehmen, den ländlichen Gemeinschaften und der Gesellschaft im Allgemeinen dienen. Diese neuen oder angepassten/erweiterten Infrastrukturen sollen einerseits die Gebiete mit den grundlegenden Dienstleistungen versorgen, die notwendig sind, um der Entvölkerung, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten, entgegenzuwirken, und andererseits die ländlichen Gebiete als Orte zum Leben, Lernen, Arbeiten und für das psychophysische Wohlbefinden attraktiver machen.

Begünstigten:

Öffentliche Körperschaften 

  • Autonome Provinz Bozen - Südtirol und deren Abteilungen/Ämter
  • Lokale Körperschaften (Gemeinden, Bezirksgemeinschaften)
  • Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter

oder private

  • Vereine
  • Verbände
  • Genossenschaften/Sozialgenossenschaften
  • Gesellschaften
  • andere juristische Personen, sofern im öffentlichen Interesse
  • in individueller oder assoziierter Form mit Sitz und/oder Aktivität im LEADER-Gebiet

Dokumente:

LEADER-Aktion SRD09 – Nicht produktive Investitionen in ländlichen Gebieten

Im Rahmen der Aktion werden Investitionen zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung ländlicher Gebiete durch die Stärkung der Grundversorgung der Bevölkerung in ländlichen Gebieten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie die Bewahrung traditioneller Tätigkeiten und der ländlichen Architektur und der entsprechenden Freiflächen unterstützt.

Die Aktion zielt auch darauf ab, die ländliche Besiedlung und das menschliche Erbe durch Investitionen zur Restaurierung von Gebäuden und architektonischen Komplexen und Elementen sowie der entsprechenden Freiflächen aufzuwerten und so insgesamt zur Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Bevölkerung, der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in ländlichen Gebieten und zur Bekämpfung der Entvölkerung von Randgebieten beizutragen.

Begünstigten:

  • Öffentliche Körperschaften 
  • Autonome Provinz Bozen - Südtirol und deren Abteilungen/Ämter
  • Lokale Körperschaften (Gemeinden, Bezirksgemeinschaften)
  • Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter

oder private

  • Vereine
  • Verbände
  • Genossenschaften/Sozialgenossenschaften
  • Gesellschaften
  • andere juristische Personen, sofern im öffentlichen Interesse

in individueller oder assoziierter Form mit Sitz und/oder Aktivität im LEADER-Gebiet

Dokumente:

Aktion LEADER SRD14 - Nichtlandwirtschaftliche produktive Investitionen in ländlichen Gebieten

Die Aktion zielt darauf ab, die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten in ländlichen Gebieten zu fördern, indem Investitionen in Geschäftstätigkeiten mit produktiven Zwecken unterstützt werden.

In diesem Sinne besteht das Ziel der Intervention darin, die Attraktivität ländlicher Gebiete zu erhalten, indem der fortschreitenden Entvölkerung entgegengewirkt wird, der sie ausgesetzt sind.

Gleichzeitig zielt die Intervention darauf ab, die Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu verbessern, indem Dienstleistungen, unternehmerische Aktivitäten und ganz allgemein Initiativen und Investitionen unterstützt werden, die die lokalen Ressourcen optimal nutzen und zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes beitragen, insbesondere für junge Menschen und für Frauen.

Begünstigten:

  • Nichtlandwirtschaftliche Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne des Anhangs I der EU-Verordnung 702 vom 25.06.2014 ABER, gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003
  • Die Begünstigten dürfen keine landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausüben, mit Ausnahme der unter ATECO-Code 01.61.00 aufgeführten agro-mechanischen Unternehmen
  • Die Begünstigten müssen über einen ATECO-Code verfügen, der den durch die Aktion unterstützten Aktivitäten im LEADER-Gebiet entspricht
  • Die Begünstigten müssen mindestens eine lokale/operative Einheit im LEADER-Gebiet haben

Dokumente:

LEADER-Aktion SRG07 - Zusammenarbeit für die lokale ländliche Entwicklung und intelligente Dörfer

Die Aktion unterstützt die Ausarbeitung und Umsetzung integrierter Projekte und Strategien für intelligente Dörfer, die als Kooperationsprojekte verstanden werden, die in einem oder mehreren Vorhaben artikuliert sind, von Gruppen öffentlicher und/oder privater Begünstigter geteilt werden und sich auf bestimmte Sektoren/Themenbereiche beziehen, um im LEADER-Gebiet den Einsatz innovativer Lösungen zu fördern, wobei auch mögliche Lösungen, die von digitalen Technologien und land- und forstwirtschaftlicher Multifunktionalität angeboten werden, umgesetzt werden, die in der Lage sind: positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen zu erzeugen; Phänomenen der Abwanderung und Verlassen der Dörfer entgegenzuwirken; Beziehungen und Austausch zwischen ländlichen und/oder städtischen Gebieten zu stärken.

Begünstigten:

Bei den Begünstigten, die von der LAG ausgewählt werden, muss es sich in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse und die verschiedenen Bereiche der Zusammenarbeit, um

  • neu gegründete öffentliche und/oder private Partnerschaften, die einen federführenden Partner benennen
  • bereits bestehende öffentliche und/oder private Partnerschaften mit einer anerkannten Rechtsform, die einen federführenden Partner oder einen gesetzlichen Vertreter benennen, handeln.

Dokumente:

DEU