Finanzielle Sozialhilfe

Grundinformation

Die Finanzielle Sozialhilfe unterstützt Personen in Notsituationen und arbeitet dabei eng mit den anderen Fachbereichen im Sozialsprengel sowie öffentlichen und privaten Diensten im Territorium zusammen.
 
Finanzielle Leistungen sind grundsätzlich Überbrückungshilfen in Situationen, in denen keine anderen persönlichen oder familiären Ressourcen zur Verfügung stehen. Daher wird bei komplexen Problemen mit der sozialen-pädagogischen Grundbetreuung zusammen gearbeitet.
 

Leistungen: 

  • Informationen über private und öffentliche Dienste
  • Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt: Soziales Mindesteinkommen; Miet- und Wohnungsnebenkosten
  • Sonderleistungen
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Taschengeld bei stationärer Unterbringung in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen
  • Ausgabenrückerstattung für den Hausnotrufdienst
  • Sonderleistungen für Personen mit Behinderung:
      Beiträge für den Ankauf und/oder Umbau von Fahrzeugen
      Rückerstattung von Transportspesen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen
  • Beitragsgewährung für die Unterbringung von Kindern bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern
  • Beiträge zum Unterhaltsvorschuss zum Schutz von minderjährigen Kindern


Die MitarbeiterInnen sind auch zuständig für die Berechnung der Anträge um Tarifbegünstigung bei:

  • Leistungen der Hauspflege
  • Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen
  • Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Unterbringung in der Wohngemeinschaft für Menschen mit psychischer Erkrankung
  • Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien oder sozialpädagogischen Einrichtungen

 

Zuständige Einrichtungen

Sozialsprengel Obervinschgau

Sozialsprengel Mittelvinschgau

 

DEU